Schönheit muss leiden?

In der Apotheke.

Die Kundin klopft sich immer wieder hinten an den Kopf, während sie wartet.

Das seltsame Verhalten fällt mir natürlich auf und ich frage sie bei ihrem Einkauf (Shampoo aus der Selbstbedienung) danach.

Kundin: „Es juckt! … und ich will nicht kratzen, damit meine schöne neue Dauerwelle nicht kaputtgeht.“

Ah … sooo.

Wahrscheinlich wurde die Kopfhaut bei der Behandlung etwas gereizt – Schönheit muss leiden?

Ich bin kein Lückenbüsser!

Es sind Schulferien und da auch viele Ärzte Familien haben, sind sie jetzt weg.

Das ist schön für sie, nur … ich bin etwas stinkig, wenn ich (schon wieder) einen Patienten in der Apotheke stehen habe, der dringend ein Medikament braucht, das ihm ausgegangen ist – oder nächstens ausgeht, und das er bisher immer vom Arzt direkt bekommen hat.

Nett, huh?

Noch ein Selbstdispensations-Nebeneffekt.

Oh wie gern würde ich in einem solchen Moment sagen: „Sehen sie, der Arzt hat halt nicht immer offen – die Apotheken schon!“ (Wenn nicht wir – eine Apotheke hat immer offen)

Ich bin nicht / will nicht sein nur die Ersatzlösung und der Lückenbüsser!

So, fertig genervt.

Catch 22 – die Apothekenversion

Kennt hier jeder das Buch „Catch 22“? – falls nicht, hier geht’s zur Beschreibung von wiki.

Im Grunde genommen geht es um ein Paradoxon:

In der Geschichte erkundet Figur Yossarian (ein Pilot im Krieg) die Möglichkeiten, wegen Verrücktheit fluguntauglich geschrieben zu werden, weil er bei seinen Einsätzen immer schreckliche Angst habe. Doch der Armeearzt klärt ihn auf, dass es völlig normal sei, bei einem Feindflug verrückt vor Angst zu sein. Hätte er allerdings bei einem Feindflug keine Angst, dann wäre er verrückt und müsste auf dem Boden bleiben.

Das gibt es auch im Apothekenumfeld:

Zum Beispiel, wenn man Neu eine Apotheke eröffnen möchte.

Dazu braucht es eine Betriebsbewilligung. Um die zu bekommen braucht es eine Menge Dinge, angefangen vom Diplom, Berufsausübungsbewilligung und Strafregisterauszug des leitenden Apothekers, über qualifizierte Angestellte bis zu den richtigen Räumlichkeiten und Ausrüstungen.

Ausgestellt wird die Betriebsbewilligung vom Gesundheitsdepartement des Kantons – vom Kantonsapotheker nach einer Besichtigung des Betriebs, wenn der soweit ist, dass er laufen kann. Dabei muss man auch zeigen, dass man die richtig ausgerüsteten und ausgelegten Räumlichkeiten hat und dass man die apothekenüblichen Medikamente an Lager hat.

Soweit so gut. Nur: Bestellen kann man die apothekenüblichen Medikamente (also der Liste C und B und A) nur beim Lieferant … wenn man eine Betriebsbewilligung als Apotheke hat. – Damit wird unter anderem verhindert, dass nicht-Apotheken Medikamente bekommen und vertreiben.

Huh? Wie kommt jetzt die angehende Apotheke zu den benötigten Medikamenten?

Catch-22 eben.

Erkläre mir jetzt einer, wie man das rechtlich macht?

Junior kommt in den Kindergarten

In das erste (freiwillige) Jahr – heisst das.

Und meiner Meinung nach keinen Moment zu früh. Er ist so gerne mit anderen Kindern zusammen – er braucht das –und als Einzelkind kann er das nicht so ausleben.

Trotzdem war es eine ziemliche „Geburt“ – angefangen beim Anmeldeformular, das wir im Dezember bekommen haben.

Kuschelbär war nämlich erst gar nicht dafür, dass er schon „so früh institutionalisiert“ wird – dass Junior schon seit er 5 Monate alt ist, ins Tagi geht, hat er wohl verdrängt.

Ich habe ihm dann dargelegt, dass das nicht nur für Junior, sondern auch für mich gut ist – dann habe ich neben der Arbeit nämlich vielleicht auch ein bisschen mehr Zeit für mich und uns und Hausarbeit …

Bis Januar habe ich ihn dann überzeugt und wir waren an der Infoveranstaltung – wo wir erfahren mussten, dass auch im Kindergarten die Schulferien gelten. Wer ausserhalb Ferien nehmen will, braucht eine Bewilligung und muss sich anmelden und das möglichst früh.

Na toll, im Moment muss ich praktisch noch ausserhalb der Schulferien Ferien nehmen (eine andere Apothekerin hat auch noch Kinder im Schulalter) – also war der nächste Schritt nicht nur endlich die Anmeldung abzuschicken, sondern gleich noch der Ferienantrag. Der wurde auch recht schnell bewilligt – offenbar ist das im ersten Jahr Kindergarten noch nicht das Problem.

Dann hiess es warten, bis der Bescheid kam, in welchen Kindergarten Junior jetzt gehen würde.

Am Infoabend wurde schon gewarnt, dass man zwar Wünsche angeben darf – und soll, diese aber nicht immer gewährt werden können. Sie verteilen die Kinder nach Kapazitäten der Kindergärten und da gibt es manche, die sehr beliebt sind …

Jedenfalls haben wir in der Anmeldung nicht nur einen Wunschkindergarten angegeben, sondern grad deren drei:

Der uns örtlich nächste (einmal über die Strasse fallen und man ist da), derjenige grad bei Juniors Oma und Opa (etwas weiter, aber gut erreichbar über ungefährliche Nebenstrassen) und der Kindergarten direkt neben dem Tagi – der ist so weit, dass Junior nicht alleine wird gehen können, hat aber den Vorteil, dass er im Tagi gelegentlich zu Mittagessen könnte und er ist auch weiterhin einen halben Tag dort.

Endlich im Juni kam der Brief – und die Überraschung (und Frust) waren gross … es war keiner der drei.

Ugh. Der angegebene ist auch noch so gelegen, dass Junior nie allein gehen kann (weit, gefährliche Strassen …).

Ich habe mich dann am selben Tag hingesetzt und einen Rekurs gegen den Entscheid eingelegt. – Dabei kam ich mir vor wie die schlechteste Mutter überhaupt … erst legen wir noch vor Beginn eine Ferienanfrage ein, und dann auch noch Extrawünsche wegen Kiga – das kommt sicher super an bei der Schulleitung.

2 Wochen Bangen später kommt dann ein Telefonanruf: sie sehen es ein, wir müssen nicht einmal an die persönliche Anhörung (die bei Rekursen sonst üblich ist) – Junior kommt in den KiGa beim Tagi.

Super!

Im Juli war Schnuppertag – Junior trägt den selbstgemachten Anhänger mit seinem Namen immer noch herum und erzählt jedem, der es hören mag (und den anderen auch) dass er „Im Sommer in den Kindergarten kommt“!

Und jetzt ist es dann soweit – noch 2 Wochen …