Kosten-Gatekeeper für die Krankenkasse?

Retaxationen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rabattverträge auch nicht, also dass die Krankenkasse geheime Verträge mit Pharmafirmen machen und die Apotheken danach die Medikamente dieser Firmen abgeben müssen – und wenn sie sich nicht daran halten, wird der ganze Medikamentenpreis nicht erstattet.
Wobei …. irgendwie gibt es das bei uns inzwischen doch. Nur nicht ganz so öffentlich. Und wir haben hier nicht das Problem, dass die Apotheke dann nicht bezahlt wird für die Abgabe, aber der Patient wird zur Kasse gebeten. Das macht uns zum indirekten Überbringer schlechter Nachrichten und teils zum Gatekeeper der Krankenkassen. Wir versuchen deshalb die Patienten frühzeitig darauf aufmerksam zu machen.

Beispiel dazu:

Der Patient (ein Stammkunde) bringt ein Dauer-Rezept für ein neues Medikament. Yuflyma Spritzen.

Wir müssen das Medikament bestellen. Ich kenne es noch nicht, sehe nur, dass es ein Kühlprodukt und sehr teuer ist (um die 400 Franken pro Spritze), deshalb schaue ich rasch rein. Wirkstoff Adalimumab, ein Biosimilar, monoklonale Antikörper als Immunmodulator gegen Beschwerden wie Psoriasis, rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn etc. Unter Limitationen steht: braucht eine Kostengutsprache. Ansonsten übernimmt die Krankenkasse das nicht.

Also frage ich die Patientin, ob sie eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat.
Patientin: „Mein Arzt hat es mir mündlich bestätigt, dass es eine Kostengutsprache gibt.“
„Oh – aus Erfahrung – und damit es später keine üblen Überraschungen gibt: lassen sie sich die schriftlich geben und bringen sie sie doch vorbei. Im schlimmsten Fall müssen sie das Medikament sonst selber bezahlen.“
„Der Arzt hat sich schon sehr sicher angehört, aber … ja, ich schaue. Bitte bestellen sie es trotzdem.“

Das Medikament wird am nächsten Morgen geliefert.
Im Maileingang sehe ich dass die Patientin die Kostengutsprache beim Arzt angefordert hat, uns ins CC genommen und gebeten hat, sie auch gleich an uns zu senden. Gut.
Direkt dahinter: Mail der Arztpraxis mit der Kostengutsprache im Anhang. Schön! Nicht so schön: als ich sie öffne, lese ich: „Wir haben den Antrag erhalten und bestätigen die Kostenübernahme. Aber da das Medikament off-label angewendet wird, und wir einen Vertrag mit dem Hersteller haben, wird nur das Medikament Imraldi vergütet.“

Imraldi, nicht Yuflyma. Gleicher Wirkstoff, etwa gleicher Preis von 400 Franken, aber andere Firma.
Ich telefoniere mit der Arztpraxis. Die glauben das erst erst gar nicht, da sie im Normalfall mit dem Medikament der anderen Firma arbeiten – aber so steht es da.

Zum Glück finde ich noch Verwendung für das Yuflyma – zurücksenden geht nämlich nicht, da es ein Kühlprodukt ist.

Die Patientin bekommt also das Imraldi. Mit Erklärung. Ich glaube trotzdem, sie weiss nicht, was wir da grad verhindert haben. Bei einem Medikament, das man alle 2 Wochen spritzen muss, also pro Monat 800 plus Franken kostet …. bis das bei der Krankenkasse auffällt, was abgegeben wurde und dass das nicht der Kostengutsprache entspricht, sind etwa 3 Monate vergangen. (Dauer Schein bis zur Abrechnung: 1 Monat, plus etwa 2 Wochen, bis das von der Abrechnungsstelle an die Krankenkasse versendet wird, noch etwa 1 Monat bis die das anschauen wegen der Rückvergütung / Bezahlung der Apotheke). Das gäbe eine Rechnung in Höhe von mehreren Tausend Franken an die Patientin.

Und das wäre nicht wegen einem Fehler der Apotheke.
Ich bezweifle, dass der Arzt dafür zur Verantwortung gezogen werden würde.

Ein extremer Fall – aber inzwischen haben wir häufiger mit Ähnlichem zu tun. Und die Leute werden definitiv Preissensitiver, respektive schauen, wo das Geld hingeht. Und bei Rückweisungen der Krankenkasse, oder Rechnungen der Abrechnungsstelle der Apotheke wird bei uns reklamiert. Immerhin haben wir das abgegeben. Und vielleicht das nicht gemerkt, oder nichts gesagt. „Wenn sie was gesagt hätten, hätte ich das nicht genommen.“ Das ist der Grund, weshalb wir inzwischen gut schauen und viel kommentieren.

Beispiele:
Der Spezialverband hat eine MiGeL-Limitation. Die Krankenkasse bezahlt aus der Grundversicherung nur einen Maximalbertrag. Der liegt leider unterhalb des Verkaufspreises. Wenn der Patient eine Zusatzversicherung hat, übernimmt die (hoffentlich / vielleicht) den Rest. Keine Zusatzversicherung bedeutet: der Patient muss in der Apotheke bezahlen. Mit Zusatzversicherung, versuchen wir es da. Doof, wenn aber auch die das nicht übernimmt.

Das Vitamin D Präparat hat laut SL neuerdings eine Limitation auf die Indikation. Sie wird nur noch bei nachgewiesenem Vitamin D Mangel übernommen. Das Rezept des Arztes reicht offenbar nicht mehr als Nachweis – und dass bisher bezahlt wurde, bedeutet nicht, dass es dieses Jahr / weiterhin übernommen wird. Ich sehe in der Apotheke nicht, ob der Arzt getestet hat. Ich weiss nicht, ob ein Mangel vorhanden ist. Aber offenbar soll ich (laut Patientin, die eine Rückweisung bekommen hat) die Leute darauf hinweisen. Bei einem Produkt von nicht mal 5 Frankenk. Bei jeder Abgabe. Pro Tag gehen bei uns mindestens 10 Packungen über die Theke.

Die Stützstrümpfe wurden von der Ärztin zu früh verschrieben. Laut MiGeL zahlt die Krankenkasse 2 Paar Stützstrümpfe im Jahr. Das Problem ist, dass das Jahr definiert wird als „365 Tage nach Abgabe des ersten Paares“. Ein Bezug im Februar 25, der nächste im September 25 und dann im Januar 26 ist zu früh und es gibt eine Rechnung an den Patienten. Wusste die Ärztin nicht. Ich hab das lernen müssen – und weise darauf hin, aber … das machen / können nicht alle.

In dem Zusammenhang auch ein wichtiger HInweis an die Patienten … vor allem die mit Kostengutsprachen für Sachen wie Mounjaro oder Wegovy (die „Abnehmspritzen“): Die Kostengutsprache ist an die Krankenkasse, die sie ausstellt gebunden. Wenn sie die Krankenkasse wechseln – dann zählt die nicht mehr und sie brauchen eine neue! Das unabhängig davon, wenn auf der alten stand: „gültig bis…“

Ich mache meine Arbeit (immer noch) sehr gerne. Aber dass ich für die Krankenkassen immer mehr der „Kosten-Gatekeeper“ sein soll, nervt.

Dienstleistungen in den Schweizer Apotheken

In der Schweiz sind Apotheken Detailhändler mit dem Auftrag, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen. Sie bekommen keine Gelder vom Staat. Die Arbeit wird über Pauschalen (im LOA Vertrag mit den Krankenkassen) und Dienstleistungen finanziert, nur ein sehr geringer Teil über die Medikamentenmargen. Das ist gut, denn die Margen der Medikamente sinken seit Jahren, weil auch die Medikamentenpreise sinken. Das sind die von der Kasse bezahlten Medikamente, bei denen das BAG die Maximalpreise bestimmt. Nicht die freiverkäuflichen Sachen.

Von den LOA Pauschalen habe ich im letzten Artikel geschrieben. Hier nun etwas über die Dienstleistungen. Die Apotheken in der Schweiz erbringen eine Vielzahl von Dienstleistungen (DL): niederschwellige Gesundheitsangebote, die Arztpraxen und Notfallstationen entlasten. Sie werden vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) gesetzlich unterstützt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen (wie der Besuch von Kursen, Beratungsraum, Analysegeräte und kantonale Bewilligungen). Sie sind personal-, zeit- und kostenintensiv – und werden auch heute noch meist nicht von den Krankenkassen rückvergütet. Nicht jede Apotheke bietet deshalb jede Dienstleistung (DL) an. Teilweise ist eine Terminvereinbarung nötig, viele Dienstleistungen können aber gerade beim Besuch in Anspruch genommen werden.

Die kostenlose Triage bieten alle Apotheken: Was kann man selbst behandeln, was ist mit Konsultation in der Apotheke möglich, was gehört zum Arzt, was ist ein Notfall?

Die Konsultation in der Apotheke teilt sich auf in:
DL Dokumentation CHF 7 (für Abgabe Liste B minus (B-) Medikamente wie Mometason NS, Domperidon)
DL Dokumentation und Abklärung CHF 12 (für Abgabe Liste Bplus (B+) Medikamente wie Sildenafil, Triptane, Ibuprofen 600)
DL Triage CHF 30 (im Beratungsraum: Themen wie Bindehautentzündung, Rachenentzündung, Schmerzen, Zeckenstich, Ohrenschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündung, Asthma, Migräne, Allergien, Hämorrhoiden, Verstopfungen, Hauterkrankungen, erektile Dysfunktion

Messungen
Blutdruck messen CHF 5
Blutzucker messen CHF 18
Langzeit-Blutzucker Hb1Ac messen CHF 39
Cholesterinprofil / Blutfettwerte CHF 39
CRP messen (Entzündungswert) CHF39
Fiebermessung CHF 5
Gewichtsmessung CHF 5
Körperfettmessung CHF 5
Strep A Test CHF 15
Urinstatus (bei Harninfekt) CHF 10
Blutentnahme (kapillär und venös) für Labor
Cardiocheck CHF 69 (diverse Messungen plus Besprechung der Resultate)
Lungenfunktionscheck (Peakflowmeter) CHF 18
Allergiecheck CHF 69 (Bluttest Ak auf häufige Allergene und Besprechung)

Diverses Prophylaxe und Anwendung
Notfallkontrazeption / Pille danach Beratung und Abgabe (Pille separat) CHF 25

Wundversorgung nach Zeitaufwand CHF 10 bis CHF 30 (Material teils separat)
Zeckenentfernung CHF 10

Impfen CHF 25 (Impfstoff separat) – wird leider immer noch nicht von der Krankenkasse übernommen, da nur die Kosten von ärztlich durchgeführten Impfungen und Impfberatungen gemäss Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung übernommen werden. Das sollte nächstes Jahr hoffentlich ändern. Kantonal gibt es unterschiedliche Vorschriften, was geimpft werden darf in der Apotheke.
Impf- und Reiseberatung CHF 25
Impfdossier (Neuerfassung, Validierung und Beratung) CHF 39
Injektion durch die Apothekerin CHF 15

Ohr-Check / Otoskopie CHF 25
Ohrspülungen CHF 59 / CHF 79

Polymedikationscheck CHF 49

Hauslieferservice (nur bestehende Patienten) kostenlos bis Pauschale.

Stütz- und Kompressionsstrümpfe anmessen und bestellen (Kompressionsstrümpfe werden nur von der Krankenkasse übernommen, wenn durch Fachpersonal angemessen.)

Vermietung (Krücken, Inhalationsgeräte, Milchpumpen, Babywagen, Lichttherapielampen)

Rauchstopp-beratung

Darmkrebsvorsorge (wo nicht der Kanton das übernommen hat)

Covid Tests, Antikörpertest

Arzt per Telemedizin konsultieren

Taping

Augeninnendruckmessung

Die genannten Preise sind Preisbeispiele (Stand Mai 26) und nicht in allen Apotheken identisch.

Wie erwähnt, sind die Dienstleistungen aktuell meist Selbstzahler-Leistungen der Patienten, obwohl sie eine Erleichterung für das Gesundheitssystem darstellen.. Es gibt allerdings schon Krankenkassen, die das Potential erkannt haben und mit den Apotheken zusammenarbeiten. Vor allem die Swica. Swica-Versicherte profitieren von Vorteilen. Beim Netcare-Modell verpflichten sich Patienten (analog zum Hausarzt-Modell) zuerst das Problem in der Apotheker anschauen zu lassen. Bei der Triage entscheiden dann die Apotheker*innen, ob es einen Arztbesuch braucht. Wird die Konsultation in der Apotheke nötig, so bezahlt die Krankenkasse diese – die abgegebenen Medikamente (auch Liste B) bezahlt der Patient noch selber.

Was bezahlt die Arbeit der Apotheke?

Die Apotheke hat im Gesundheitssystem die Aufgabe, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen, zu gesundheitlichen Themen zu beraten und Dientsleistungen dazu zu bringen. In der Schweiz gibt es keinen offiziellen Versorgungsauftrag – Apotheken sind Detailhändler und eigenständige Geschäfte mit Veträgen zu anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen – vor allem Krankenkassen, damit Leistungen direkt abgerechnet werden können. Zu diesem Zweck arbeiten in der Apotheke praktisch ausschliesslich nur Fachpersonal, Apotheker*innen mit universitärer langjähriger Ausbildung, Pharmaassistent*innen und Fachmann/frau Apotheke mit Lehre.

Wie wird die Arbeit der Apotheke bezahlt? Kurz: Mit Pauschalen, über Dienstleistungen und (ein kleiner Teil) über die Marge der Medikamente und Produkte. Es ist ein wirklich kleiner Teil mit der Marge – man hat schon früh erkannt, dass die Preise der Medikamente sinken müssen, unsere Arbeit zunehmen wird. Man hat also das alte System umgestellt und vor jetzt 25 Jahren die LOA eingeführt – die Leistungsorientierte Abgabe. Dadurch fällt der finanzielle Anreiz weg, teurere oder mehr Medikamente als nötig abzugeben. Stattdessen werden Leistungen wie Beratung, Besorgung, Lagerhaltung etc. vergütet mittels Pauschalen. Die Einführung war 2001 – und … ja, Diskussionen seit dem.

Darunter so (inzwischen) Klassiker wie „Aber ich brauche keine Beratung“, und „Apothekenpreise“. Was die Leute nicht sehen: die LOA (inzwischen in der 6. Variante) hat dem Gesundheitswesen Milliarden eingespart. Jede Änderung hatte zur Voraussetzung „mindestens Kostenneutralität“ )also: muss günstiger werden). Daneben stiegen über die Jahre nicht nur die Menge der Arbeit, sondern auch alles drum rum: gesetzliche Vorgaben, Dokumentation, Limitationen durch die Krankenkassen und Nebenkosten wie Miete, Strom, Hard- und Softwarepreise, Einkaufspreise … Das einzige was immer runter geht, sind die Preise der (meisten) kassenpflichtigen Medikamente (Stichwort auch Generika und BAG schreibt die Preise dafür vor – mit Auslandsvergleich).
Übrigens: Der Anteil der Gesundheitskosten, der direkt dem Apothekenbereich (inklusive Dienstleistungen) zugeschrieben wird, liegt bei etwa 7 %. Die Gesamtkosten für Medikamente machen (laut Daten von 2021) etwa 10 % (ca. 9,1 Mrd. CHF) der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Aber die Apotheke ist halt der Ort (neben dem Hausarzt) wo die breite Öffentlichkeit am meisten Kontakt hat mit dem Gesundheitssystem … und (trotz aller Kompliziertheit) am ehsten die Preise sieht.

Die aktuelle LOA VI definiert eine Menge unserer Arbeit in neuen Pauschalen, genauer aufgesplittet als zuvor, nach Aufwand. Medikamente mit höherer Kategorie (A) brauchen mehr Überwachung / Beratung, Erstbezüge machen mehr Arbeit als wiederholte Bezüge. Die Patienten werden davon kaum was merken (Kostenneutralität zum Vorgängersystem).

Übersicht der LOA VI Pauschalen:

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/neu CHF 5.23 (= TP 3.63)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL, der Abgabekategorie A oder eines Medikamentes mit gültiger Kostengutsprache.
Neu bedeutet Erstabgabe oder letzte Abgabe vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC 5-Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/bestehend CHF 4.28 (= TP 2.97)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/neu CHF 4.08 (= TP 2.83)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL der Abgabekategorie B, bzw. 1x/Rezeptzeile, wenn: Erstabgabe oder letzter Bezug vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC-5 Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/bestehend CHF 2.07 (= TP 1.44)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Patient CHF 3.96 (=TP 2.75)
1x pro Bezug, jedoch maximal 1x pro Patient, Tag und verordnendem Arzt.

Neuerfassung und Aktualisierung Patientendaten CHF 1.14 (TP=0.79)
1x pro Bezug mindestens eines LOA-Pflichtigen Medikamentes, wenn a) der Patient zum ersten Mal in der Apotheke ein Rezept einlöst (Neuerfassung) oder b) der Patient seit 366 Tagen oder mehr kein LOA-pflichtiges Medikament mehr in der betreffenden Apotheke bezogen hat (Aktualisierung)

Anwendungserklärung CHF 3.89 (TP=2.70)
Einmal im Leben des Patienten, wenn das Rezept Medikamente zum Spritzen, zum Inhalieren oder zum Auftragen gemäss Art 10 Abs 2 Anhang A Tarifstruktur LOA V enthält UND der Patient die entsprechende Anwendungserklärung gemäss eigenen Angaben noch nie erhalten hat.

Substitution 40% der Kosteneinsparung zwischen Original und Generikum: Maximal CHF 41.04
(Einmal im Leben des Patienten für ein bestimmtes Medikament, wenn der verordnende Arzt ein Original oder Referenzpräparat verordnet hat. Die zuerst abgegebene Kleinpackung einer Dauertherapie zählt dabei nicht: erst die erste abgegebene Grosspackung.)

Wochen-Dosiersystem (3-5 Medikamente) CHF 9.45 (TP 6.56)
(1x alle 7 Tage bei Verordnung eines Wochen-Dosiersystems mit 3-5 unterschiedlichen Medikamenten. Der Sicherheits-Check Patient darf alle 7 Tage verrechnet werden.)

Wochen-Dosiersystem (6-8 Medikamente) CHF 15.75 (TP 10.94)

Wochen-Dosiersystem (9 und mehr Medikamente) CHF 21.90 (TP 15.21)

Maschinelle Verblisterung CHF 1.51 (TP 1.05)
(1x pro Bezug bei Verordnung von mindestens 3 unterschiedlichen Medikamenten gleichzeitig als Einzeldarreichungsform. Die Abrechnung erfolgt anhand der abgegebenen Anzahl „Blistertage“. Der Sicherheits-Check Patient darf zusätzlich alle 7 Tage verrechnet werden. Die Sicherheits-Checks Medikament dürfen anhand der Abgabekategorie einmal alle 90 Tage verrechnet werden.)

Einnahmekontrolle CHF 10.80 (TP 7.50)
(Einmal pro Bezug, bis mehrmals pro Tag und verordnendem Arzt unabhängig der Anzahl der Medikamente zur Einnahme. Der Sicherheitscheck Patient darf zusätzlich 1x alle 7 Tage verrechnet werden.)

Notfalldienst CHF 17.28 (TP 12.00)
(1x pro Bezug im Notfall ausserhalb der regulären Öffnungszeiten der notfalldienstleistenden Apotheke und ausserhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten des Detailhandels.)

Für Institutionspatienten (in Heimen) gibt es unterschiedliche Sicherheits-Checks Institutionspatient und Maschinelle Verblisterung Institutionspatient. Für Methadon Abgabe gibt es ebenfalls Pauschalen.

Glossar: SL= Spezialitätenliste, ATC-Code: Liste der Wirkstoffe, CHF= Franken, TP= Taxpunkt, LOA= leistungsorientierte Abgabe. Gilt nur für Medikamente der SL, die in der Abgabe-Kategorie A oder B sind, nicht für freiverkäufliche Medikamente, Wochen-Dosiersystem: durch die Apotheke für einen einzelnen Patienten wochenweise gerüstete Medikamente,

Wir durften die Liste in der Apotheke gut sichtbar aufstellen …. nicht, dass ich glaube, dass jemand sich da wirklich durchliest, während er oder sie wartet. Aber sie ist da. Infoblätter vom Apothekerverband liegen seit Anfang Jahr aus, bisher ohne Reaktion von den Patienten und Kunden. Aber ich bin sicher, die kommen noch. Spätestens wenn die ersten Krankenkassen-abrechnungen genaustens auseinander genommen werden. Denn die Leute sind Preissensitiver geworden. Logo – steigen doch fast überall die Preise.

Ich kann die Pauschalen (so) erklären. Für die Abrechnung mit der Kasse bin ich froh, dass es Computerprogramme gibt.

Warum es heute keine Halstäfeli gibt (sorry)

„Moment, den nehme ich.“ – sage ich zur Kollegin in der Apotheke, als ich den stämmigen Mann in die Apotheke stapfen sehe. Ich weiss, was er verlangen wird: eine spezifische Marke Halsschmerztabletten. Ich weiss das, weil er es bei mir schon hatte. Und bei der Kollegin, die ich grad nach hinten gesendet habe. Und … eigentlich bei jeder Mitarbeiterin, die bei uns arbeitet. Er kommt häufig. Sehr häufig. Das ist jedem hier schon aufgefallen – und ich wurde darauf aufmerksam gemacht. Man hat versucht, mit ihm zu reden. Das ist schwierig, nicht nur wegen der Sprachbarriere. Er will seine Täfeli und er will nicht erklären, wieso oder was sonst noch. Er wird ruppig, laut und schmeisst das Münz auf die Theke. Das Problem ist, dass das nicht „Täfeli“ sind. Das ist ein Medikament gegen Halsschmerzen, das von der swissmedic zugelassen wurde, eine Packungsbeilage in 3 Sprachen hat und Wirkstoffe enthält. In dem Fall Lidocain und Chlorhexidin. Das Menthol, das zusätzlich kühlend wirkt, lassen wir hier als Geschmacksgeber auf der Seite. Das Medikament ist sehr günstig und schmeckt wahrscheinlich ganz ordentlich, weshalb er irgendwann vor 3 Monaten angefangen hat, das zu holen. Vielleicht war es anfangs mal gegen Halsschmerzen, aber nach 3 Monaten? Dazu nimmt er ganz sicher mehr, als die empfohlene Dosierung. Das weiss ich, weil er 2 bis 3 mal die Woche das bei uns holt. Die grosse Packung mit 50 Stück. Er holt so viel, dass ich das sogar bei den Abverkaufszahlen für das Mittel seit 3 Monaten sehe. Die sind 3x höher als vorher. Und wahrscheinlich sind wir nicht mal die einzige Bezugs-Apotheke – wir sind in der Stadt und es hat noch ein paar andere in der Nähe.

Heute ist er wieder bei uns. Und heute habe ich beschlossen, mit ihm über das Medikament zu reden und mich nicht abwimmeln oder einschüchtern zu lassen. Wenn ich von ihm keine Antworten bekomme, bekommt er kein Medikament.
Wieso mache ich das? Es wäre einfacher, angenehmer und lukrativer (auch wenn es nur ein paar Rappen pro Packung sind), ihm das Zeug einfach zu geben. Aber als Apotheke habe ich auch eine gewisse Verantwortung. Das richtige Medikament, in der richtigen Dosierung für den richtigen Patienten. Medikamente sind keine Täfeli … auch wenn es sich in dem Fall um Lutschtabletten handelt. Was kann schon passieren? fragt man sich vielleicht?

Chlorhexidin: das ist ein Desinfektionsmittel. Im Mundbereich angewendet, killt es Bakterien – auch die guten. Eine veränderte Mundflora kann diverse Auswirkungen haben, von Wunden in der Mundschleimhaut über Mundgeruch etc. Langzeitanwendung von Desinfektionsmitteln kann zu Resistenzentwicklung führen. Und Chlorhexidin sollte sowieso nicht langfristig angewendet werden, da es auf den Zähnen gelb-braune Flecken hinterlässt, vielleicht bleibend.
Lidocain ist ein Lokalanästheticum. Es betäubt die Schleimhaut. Wenn man zuviel nimmt, reizt das auch die Mundschleimhaut. Und wenn man so viel nimmt, wie der Mann, besteht die Möglichkeit, dass genug aufgenommen wird, dass das auch Auswirkungen auf das Herz hat – es hemmt die Nervenübertragung und wirkt antiarrhythmisch.
Das Mittel ist künstlich gesüsst. Zuviel Süssstoff wirkt oft abführend.

Der Mann schmeisst mir (wie immer) die alte Packung auf die Theke und kramt schon nach dem nötigen Kleingeld dafür.
„Guten Morgen! Sie möchten wieder so eine Packung?“
Mir fällt auf, dass das Preisetikett von einer anderen Apotheke ist – wie gedacht. Nicht nur bei uns.
„Das da!“ grunzt er.
„Gut, ist es für sie selber?“
„Ja. Das da!“
„Für was brauchen sie es?“
Er schmeisst das Münz auf die Theke.
„Mir ist aufgefallen, dass sie das schon länger holen kommen. Haben sie immer noch Halsschmerzen?“
„Nein. Keine Halsschmerzen! Will das!“ Er funkelt mich an, weil ich immer noch nicht unterwegs bin, das holen.
„Für was nehmen sie es?“

Kleine Zwischenanmerkung: Man hat schon mehrmals versucht, das zu fragen. Die (knappen) Antworten waren uneindeutig. Für den Mund? wegen dem Diabetes? und immer nur: ich will das jetzt und nicht reden, weshalb. Aber das mit dem Diabetes hat mich aufmerksam gemacht. Denkt er, das hilft gegen den hohen Blutzucker? (Tut es nicht). Denkt er, das sei wie Traubenzucker zu nehmen bei niedrigem Blutzucker? Ist auch nicht dafür, da künstlich gesüsst.

„Ich hab Diabetes“. Sagt er.
„Ja, das habe ich verstanden, aber das erklärt nicht, weshalb sie diese Lutschtabletten gegen Halsschmerzen brauchen. Das ist kein Zucker.“
„Ich weiss, ist kein Zucker, deshalb ich das nehmen. Du mir das jetzt geben.“
„Sobald ich weiss, dass das das richtige Medikament für sie ist. Das sind nicht einfach Täfeli. Für was genau nehmen sie das wegen Diabetes?“
„Hilft, dass ich nicht muss trinken.“
„Dann nehmen sie das, wenn sie einen trockenen Mund haben? Oder wenn sie Durst haben?“
„Ja. Ich nehme das jetzt!“ Er schiebt mir wieder aggressiv den ganzen Inhalt seines Portmonees über den Tisch.

Mein Fehler, 2 Fragen aufs Mal gestellt. Ein schlecht eingestellter Diabetes macht übrigens Durst.

„Aber das ist nicht dafür, da gibt es anderes, das besser ist. „
„Will nicht anderes, ich will jetzt das.“
„Ja, das habe ich verstanden, aber das kann ich ihnen so nicht geben.“
„Was? Ich bekomme das nicht?“
„Nein.“ (Ich habe mich entschieden). Die Mengen, die er nimmt, dürften wirklich ungesund sein. Er nimmt das nicht richtig. Es liegt in meiner Verantwortung – und ich verweigere deshalb die Abgabe. Ich versuche ihm das zu erklären.

Er ist kurz baff.
„Aber ich zahle! Hier! Geben sie es mir.“
„Nein.“ Noch ein Erklärungsversuch.
„Du nicht müssen Angst haben. Du gibts mir das einfach.“
„Nein.“ (auch einfach).
„Wieso nein?“
„Weil das ein Medikament ist und sie es nicht korrekt verwenden.“
„Das kein Medikament.“
„Doch, das ist es. Sehen sie hier das „D“ – die swissmedic, die schweizerische Stelle für Arzneimittel hat das Medikament zugelassen und gelistet.“

Er will weiter diskutieren … oder besser, er will das Mittel. Wirklich. Jetzt. Er bleibt an der Theke stehen und sieht sich hilfesuchend um. Er entdeckt meine Kollegin, die grad mit einem anderen Kunden fertig geworden ist und ruft ihr: „He! Ich will so eins!“ er wedelt mit der Packung. Sie hat das vorher aber mitbekommen.

„Nein, tut mir leid, aber wir geben ihnen keine.“
„Sie (deutet auf mich) gibt mir keine. Du kannst mir geben!“
„Nein, es gibt heute keine.“
„Ich will Chef reden!“
Die Kollegin deutet auf mich.
„Du Chef?“
„Ja, ich Chef. Und ich habe gesagt, es gibt heute keine.“
„Aber wieso??? Ich zahle! Hier!“

Ich versuche es noch einmal zu erklären. Das Ergebnis ist nur das übliche Abwinken. Er will das nicht hören.
Er stand dann noch 5 Minuten erwartungsvoll vor mir. Und versuchte es beim Lehrling auch nochmal, mit dem gleichen Ergebnis: Nein.
Endlich ging er dann. Ich bin sicher, das in einer anderen Apotheke probieren. Mal sehen, wie lange es geht, bis die anderen reagieren.

Das Problem ist wahrscheinlich entstanden, als er die mal gegen Halsschmerzen bekommen hat – und gemerkt hat, wie günstig die sind. Zu billig für ein richtiges Medikament offensichtlich. Günstiger in der Menge sogar als Ricola.

Die Begebenheit erinnerte mich an einen Vorfall in Deutschland vor geraumer Zeit. Da nahm ein (Stamm-)Kunde immer Täfeli, die er in der Apotheke gekauft hat, für den Fall, dass er eine Unterzuckerung hatte. Statt Traubenzucker. Irgendwann haben die Hersteller die Zusammensetzung der Täfeli geändert und die neue Formulierung war zuckerfrei. Das stand irgendwo auf der Packung, wenn man darauf achtete. Leider hat weder der Kunde noch die Apotheke das bemerkt. Als dann die Unterzuckerung kam, halfen die Täfeli nicht. Der Patient ist gestorben – und die Apotheke wurde verurteilt, weil sie bei der Abgabe nicht darauf aufmerksam gemacht hat. Das waren wirklich Täfeli und kein Medikament, aber die Apotheke habe die Sorgfaltspflicht verletzt bei der Abgabe, denn sie hätten wissen müssen, für was der Patient das braucht – und dass das nicht mehr hilft. Ein absolut tragischer Fall!

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Wie man die Phytotherapie wegreguliert

Phytotherapie – die Behandlung von Gesundheitsbeschwerden mit Pflanzen ist aktuell (und dabei still und leise) so unter Beschuss, dass sie zunehmend aus der Apotheke und Drogerie zu verschwinden droht. Dabei geht es vor allem um die Tees, nicht um die Arzneimittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen.

Beispiel gefällig? Vor einiger Zeit habe ich schon über die Problematik der Biologischen Tees und Kräuter geschrieben. Hier: Bio ist zu kompliziert. In kurz: Damit Bio drauf stehen kann (auch nur in den Inhaltslisten von Teemischungen), müssen alle Bio-Produkte getrennt von den anderen Produkten gelagert werden, Bio muss vor dem Kunden und nicht im voraus abgefüllt werden, ausser den Analysenzertifikaten müssen für Bio-Produkte die Belege eines zertifizierten Produktions-, Aufbereitungs-, Vermarktungs-, Lagerhaltungs- oder Einfuhrunternehmens vorgewiesen werden. Ergebnis: Wir füllen keine Bio-Tees mehr ab und bestellen keine Bio-Qualität mehr, da wir das wegen der Regelungen nicht mehr so anschreiben dürfen. Wenn nichts anderes als Bio zu bekommen ist, müssen wir das unter nicht-Bio einbuchen und anschreiben. (Mehraufwand)

Die Eingangskontrollen der Teedrogen hat sich verkompliziert. Schuld daran sind vor allem die Pyrrolizindinalkaloide, ein Stoff, der in vielen Pflanzen vorkommt und von denen einige Vertreter leberschädigend und (in hohen Dosen) auch krebserregend sein können. (Info hier beim BAG) Da diese Stoffe gut wasserlöslich sind und in den Tee beim Brühen übergehen, muss nun in der Apotheke (und Drogerie) sichergestellt werden, dass das nicht in gesundheitsschädlichen Mengen passieren kann. Seit 2024 gibt es also festgelegte Höchstgrenzen, beim Wareneingang müssen wir nun nicht nur feststellen, dass das korrekte Produkt gekommen ist, sondern auch toxikologische Berechnungen anstellen, um herauszufinden, dass das in Teemischungen und „bei üblicher Konsumationsmenge“ nicht überschritten wird. (Echt Mühsam!)

Preiserhöhungen gibt es bei den Teedrogen genau wie bei allem anderen. In den letzten Jahren haben sich die Preise mancher Tees und Kräuter massiv erhöht. Das wirkt sich dann auch direkt auf den Verkaufspreis von durch uns abgefüllter oder gemischter Tees aus. Zu dem fällt mir die Orangenblüte ein. Aurantii amari flos – so der lateinische Name- wird als Arzneimittel für beruhigende Tees eingesetzt und riecht viel besser als zum Beispiel Baldrian. Der Name kommt von Gold (lat. aurum) wegen der goldgelben Farbe, aber wenn man den Preis heute anschaut, könnte man meinen, es kommt davon, dass es mit Gold aufgewogen wird. Auch anderes ist vom Preis her gestiegen, so dass wir heute bei Nachbestellungen von kundenspezifischen Teemischungen vor der Herstellung nachfragen, ob der neue Preis noch in Ordnung ist.

Phytopharma wie Tees und Teemischungen sind Arznei- und Heilmittel. Damit das aber in der Apotheke oder Drogerie als solches angeschrieben werden darf, muss es aus Bestandteilen sein, die nach der Pharmakopöe Helvetica oder der Europäischen Pharmakopö gepruft worden sind. Wir beziehen unsere Teedrogen von Firmen, die die Arzneimittel testen und ein Analysenzertifikat mitschicken, dass sie den Vorgaben der Pharmakopoe entsprechen. Nun hat es die Firma, von denen wir die meisten unserer Teedrogen beziehen offenbar versäumt, ihre Zulassung dafür zu verlängern. Bedeutet: sie können die Teedrogen weiterhin liefern, aber nicht mehr anschreiben, dass sie Arzneimittelqualität haben (obwohl sich bei den Tests etc. nichts geändert hat). Theoretisch müssten wir in der Apotheke jetzt also nachweisen, dass die Tees entsprechen. Der Aufwand ist nicht machbar. Praktisch hat das für die Apotheke das zur Folge: Wir dürfen auf Tees und Teemischungen, die wir mit Tees von der Firma gemacht haben / noch machen keine Anpreisungen machen, die auf ein Arzneimittel hindeuten. Zum Beispiel ein Tee mit Thymian, Malve, Süssholz etc. gegen Husten darf nicht mehr „Hustentee“ genannt werden, da „Husten“ eine medizinische Indikation ist. Ich muss das anschreiben mit einem Phantasienamen wie „Atemwohltee“ oder ähnliches. Fazit: Wir bestellen keine Tees mehr von dort. (Und das ist einer der grössten Lieferanten für Tees in der Schweiz).

Ich bin ein grosser Fan von Phytotherapie. Als Apothekerin stehe ich zwar auf der Seite, dass „natürlich“ nicht immer gleich „gesund“ ist … wer das sagt, hat offenbar keine Ahnung von Giftpflanzen, die sind auch natürlich – und sehr ungesund für uns Menschen. Ausserdem bedeutet „pflanzlich“ nicht „ohne Chemie“. Zitat vom Botaniker: „Pflanzen sind die besten Chemiker!“. Mit ein Grund, weshalb wir heute noch einige pflanzliche Wirkstoffe und Medikamente haben (mit nachgewiesener Wirkung) ist, dass die Pflanzen diese Wirkstoffe (die definitionsgemäss Chemikalien sind) produziert haben – zum Beispiel um sich von Fressfeinden zu schützen, Insekten abzuschrecken, schlecht zu schmecken, Einfluss auf Verhalten und Fortpflanzung zu nehmen, etc.
Aber wenn die Anwendung von Tees so „wegreguliert“ wird in der Apotheke, dass es uns enorm schwierig gemacht wird, das den Vorschriften entsprechend zu lagern, den Wareneingang zu machen, das abzufüllen und korrekt anzuschreiben … ja, das wird weniger werden in Zukunft. Sehr Schade.

In der Umgebung gibt es übrigens eine ehemalige Drogerie, die sich auf Tees und Kräuter spezialisiert hat. Das ist heute keine Drogerie mehr … nach dem, was sie geschrieben haben, auch wegen der zunehmenden Vorschriften. In Schweizer Drogerien müssen ebenfalls rund um die Uhr Fachangestellte arbeiten – also Drogisten und Drogistinnen (und Pharmaassistent*innen und Fachfrau/mann Apotheke) – und um das Drogerie zu behalten, braucht es Drogisten HF (mit Weiterbildungstitel). Als nicht-mehr-Drogerie müssen sie sich nicht mehr an alle Vorschriften halten … allerdings gilt auch da, dass sie die Sachen dann nicht mehr als Arzneitees anpreisen oder verkaufen dürfen. Ich finde das schwierig.

Dried herbs and spices in a petri dish being examined with tweezers in a laboratory
A scientist examines dried herbs and spices in a petri dish using tweezers in a chemical laboratory.

Antibiotikasirupe und Dosiskontrolle

Ein Fall einer Fehldosierung hat es in den letzten Tagen wieder in die Medien geschafft. Es ging dabei um ein 4 Monate altes Baby, dem ein Antibiotikasirup in zu hoher Dosis verschrieben / abgegeben wurde. Das ist wirklich nicht gut. Bemerkenswert daran ist für mich als Apothekerin, dass das nicht abgefangen wurde in der Apotheke.

Zur Erinnerung: jedes Rezept, das in der Apotheke ausgeführt wird, wird validiert. Das bedeutet, es muss kontrolliert werden, ob es das richtige Medikament, für den richtigen Patient in der richtigen Dosierung ist. Egal, wer das Rezept ausführt, es wird vor Ausgabe von einer Apothekerin noch einmal angeschaut. Neben diesem 4-Augen-Prinzip schaut bei uns am nächsten Tag ausserdem noch die nächste Apothekerin das Rezept an, bevor es eingesendet wird – also faktisch 6-Augen-Prinzip.

Im Artikel der 20 Minuten „Verrutschen Ärzte bei der Dezimalstelle, wirds für Babys heikel“ steht dann auch, dass das nicht ganz so selten vorkommt: es ist von 14% Fehlerquote bei Rezepten die Rede. Das kann ich bestätigen. Die allermeisten Fehler sind aber nicht schwerwiegend, 70% davon müssen aber (in irgendeiner Form) in der Apotheke korrigiert werden. Was hier für mich eher herausragend ist, ist dass dieser Fehler nicht erkannt wurde in der Apotheke und das Medikament tatsächlich so die Apotheke verlassen hat … und die Eltern das gefunden haben.

Gut, gerade Antibiotika-Sirupe sind sehr sicher und selbst so eine Überdosis, wie im Artikel beschrieben, hätte das Leben des Babies wohl nicht gefährdet. Gesund ist es allerdings auch nicht (Darmflora ade). Aber ja, die verschriebene (und angeschriebene) Dosierung liegt schon sehr ausserhalb des vernünftigen Bereiches – das hätte in der Apotheke auffallen müssen.
Bei Antibiotika-Sirupen müssen wir immer kontrollieren, ob die Dosierung vernünftig ist. Das beinhaltet hier mehr rechnen, als bei Tabletten, da in Milliliter umgerechnet werden muss anhand des Körpergewichtes.
Pharmawiki zeigt hier an einem Beispiel, wie:

5 ml einer Antibiotikasuspension enthalten 200 mg Wirkstoff. Das Kind muss einmal täglich 150 mg des Wirkstoffs einnehmen.
Wie viele Milliliter müssen die Eltern abmessen?

Dazu rechnet man einen Dreisatz, oder so:
Wie viele Milliliter der Suspension enthalten 1 mg Wirkstoff? 1 mg sind in 5 ml / 200 (mg) enthalten. Dies entspricht 0.025 ml.
Wie viele Milliliter der Suspension enthalten 150 mg? 150 mg x 0.025 ml/mg = 3.75 ml
Lösung: Für 150mg Wirkstoff müssen 3.75 ml des Sirups eingenommen werden.

Die Ärzte verschreiben oft die Menge ml, die eingenommen werden muss – und in der Apotheke müssen wir zurückrechnen, ob das einer vernünftigen Dosierung entspricht. Tägliche Arbeit für uns. Und Zeitaufwändig.

Da vermisse ich meinen Antibiotikarechner. Die meisten, die das lesen, werden sich nicht mal mehr daran erinnern, aber … ich habe 2017 zusammen mit einem österreicherischen Apotheker (Viktor Hafner) einen Rechner lanziert für Schweizer Antibiotikasirupe. Er sollte genau das erleichtern: Die Kontrolle, ob eine verschriebene Antibiotikadosierung vernünftig ist. Er war sehr simpel: verschriebenen Sirup auswählen und auf dem Schieber oben das Körpergewicht des Kindes einstellen – und es gab eine Spannweite aus für die Dosierung.

Für den im Artikel erwähnten Sirup sieht das dann so aus:

Screenshot

Eine Einzeldosis von 7ml liegt (wenn das Kind 6 kg schwer ist), ausserhalb. Einfach, rasch erkannt.

Ich hab den Rechner als Tool allen Interessierten gratis zur Verfügung gestellt online. Und dann kam im Oktober 2021 die Swissmedic und hat mir eröffnet, dass der Rechner als Medizinprodukt eingestuft wurde. Als solches fällt das unter ihre Kontrollaufsicht und sie wollten eine Tonne Unterlagen (Konformitätserklärung, -Bescheinigung, Klassifizierung und Produktekennzeichnung, Lizenzvereinbarung etc.). Das war für mich als Privatperson (und dazu noch alleine) unmöglich zu liefern. Weitere Bearbeitungsgebühren in unbekannter Höhe konnte ich mir auch nicht unbedingt leisten. Ich hab mich deshalb schweren Herzens entschlossen die Seite vom Netz zu nehmen.
Persönlich nutze ich sie allerdings weiterhin. Es ist auch wirklich eine Zeitersparnis und Erleichterung, auch wenn ich sie wieder mal überarbeiten sollte … manche Dosierungsempfehlungen haben in den Jahren geändert (wenn auch eher nach oben).

Ich habe auch gesucht, ob jemand anders das übernehmen würde. Leider hat sich bei uns in der Schweiz niemand gefunden – im Gegensatz zu Österreich, wo sich glaub der dortige Apothekerverein eingesetzt hat, dass der Rechner in Apotheken weiter verwendet werden kann.

Im Artikel wird auf eine Webapplikation für Fachpersonen hingewiesen, die zur Dosierungsberechnung (nicht Kontrolle?!) benützt werden kann. Ohne Name, aber ich habe sie gefunden: Es ist PEDeDose. Info auf der Seite:
„Wir haben anfangs 2019 das innovative, webbasierte Tool «PEDeDose» lanciert, dessen Software seit Dezember 2020 als Klasse IIa Medizinprodukt zertifiziert ist. PEDeDose unterstützt Gesundheitsfachpersonen in der Entscheidungsfindung bei Medikamentendosierungen und sorgt damit für einen sicheren Arzneimitteleinsatz.“
Das Tool ist nicht gratis – für 1 Apotheker kostet es pro Jahr 275 Franken. Laut Seite spart das einem aber Geld, da es Zeit einspart bei der Validation. Wenn ich 10 Rezepte pro Tag damit berechne, spare ich ca. 6500 Franken pro Jahr … sagen sie.

Wir in der Apotheke kontrollieren die Dosierungen noch gerne anhand swisspeddose.ch . Das ist für Fachpersonen, gratis, sehr ausführlich … aber es gibt auch nicht die Dosen grad in ml …

Was nutzt ihr in der Apotheke?