Problematische Beratung für die Pille danach

Die junge Frau kommt mit ihrer Freundin zur Beratung für die Pille danach– ich verstehe auch nach kürzester Zeit, wieso. Offenbar ist sie geistig etwas zurückgeblieben oder sonst ernsthaft behindert. Sie kann mir nicht mal die Frage nach Ihrer Adresse beantworten ohne Hilfe der Freundin.
Sie nimmt die Pille – verschrieben allerdings vom Hausarzt, nicht dem Frauenarzt und hat sie nicht regelmässig genommen und jetzt offenbar Sex.

Frau „Ich wollte ja eigentlich gar nicht, aber dann ist es doch irgendwie passiert. Das ist jetzt schon das 2. Mal“
Und nein, ein Kondom hat er auch nicht benutzt.

Für mich hört sich das so an, als ob da jemand die Einfachheit der Frau ziemlich ausgenutzt hat… grenzend schon fast an Vergewaltigung, aber genaueres Nachfragen blockt sie ab.

Während ich mir noch am überlegen bin, ob ich ihr die Pille danach wirklich abgeben kann – immerhin scheitert sie (fast) am Punkt „versteht mich die Kundin“ … kommen wir zur Frage „andere Medikamente?“.

Die Freundin hat eine Liste dabei. Sie nimmt auch Antiepileptika – und in diesem Fall muss ich sie sowieso zur Frauenärztin schicken, denn diese können die Wirkung der Pille danach herabsetzen.
Ich mache ihr also einen Sofort-Termin bei einer Frauenärztin, wohin ihre Kollegin sie dann bringt.

Aber ich bin mir trotzdem am Überlegen: sollten wir (Apotheker) in so einem Fall die Pille danach abgeben? Ich meine – wenn jetzt sonst nichts dagegen spricht, wie die Wechselwirkung oben.

Versteht sie mich genug, um zu wissen, was sie zu machen hat, wenn die Periode sich verschiebt? Dass das als Verhütung nicht ausreicht für den restlichen Zyklus?
Schwanger will sie offenbar ja nicht werden, vor allem wohl auch nicht in dem speziellen Fall.

Und ich will auch nicht, dass sie schwanger wird.

(Die Begegnung ist schon ein paar Jahre her und die Formulare haben geändert und es ist eine 2. Möglichkeit der Pille danach dazugekommen. Die Problematik besteht aber immer noch.)

Die „andere Apotheke“TM

Wer in der Apotheke arbeitet, kennt sie. Die andere ApothekeTM (Trademark). Die andere ApothekeTM liegt (wahrscheinlich) in der Nähe. Die Kunden und Patienten kennen sie – zumindest einzelne. Die kennen sie aber gut und sie finden sie auch gut.
Denn: Bei der anderen ApothekeTM
… ist alles gewünschte immer schon an Lager.
… muss nie etwas extra bestellt werden.
… bekommt man auch kontrollierte rezeptpflichtige Medikamente wie starke Beruhigungsmittel- und Schlafmittel ohne Rezept.
… ist alles günstiger im Preis.
… werden keine Checks/Pauschalen verlangt bei rezeptpflichtigen Medikamenten.
… Muss man als Patient Bestellungen nie im Voraus bezahlen.
… wird alles gratis jederzeit nachgeliefert.
… werden Herstellungen immer gleich am selben Tag gemacht.
… bekommt man alles auf Vorbezug und die Apotheke besorgt gleich noch das Rezept dazu vom Arzt.
… geht immer alles über die Krankenkasse und es muss nichts in der Apotheke bezahlt werden.
… kann man Sachen auch „anschreiben“ lassen und bekommt irgendwann eine Rechnung.
… wird man nie so ausgequetscht / interviewt wie hier, wenn man einfach etwas haben will.

In kurz: bei der anderen Apotheke ist alles besser. Es wird aber (häufig) trotzdem nicht in die andere ApothekeTM gegangen, sondern hauptsächlich versucht in der Apotheke hier und jetzt zu bekommen was man will, indem man sie als Druckmittel benutzt. Dort bekommt man den Service – also sollte man es doch hier auch bekommen, oder?
Leider stehen da ein paar Sachen dagegen. Gesetzliche Vorschriften, vielleicht Personalmangel, Zeitmangel oder wirtschaftliche Gründe. Wir sind sehr serviceorientiert, aber … es geht halt nicht immer alles. Auch nicht mit dem Druckmittel, dass man „dann halt zur anderen ApothekeTM geht.“ Bitte. Es ist ihr gutes Recht, ihren Wunsch woanders anzubringen. Viel Glück damit.

Manchmal sind wir sicher auch die andere ApothekeTM.

Frau Impatiens will wiederkommen. Ihr wisst noch, die von Willkommen zurück, „nie wieder“?
Eine andere Apotheke ruft an. „Frau Impatiens ist aktuell nicht gut zu Fuss, und bei uns sei das momentan einfacher für sie, weil sie das dann grad beim Einkaufen im Center nebenan erledigen kann. Wir schicken ihnen deshalb ihr Rezept zu.“
Pharmama: „Nein. Ich will das nicht.“
Die Angestellte ist baff erstaunt. „W…Wieso?“
Pharmama: „Weil wir sie schon 2 Mal zurück genommen haben, als Patientin, nachdem sie mit unserem Service augenscheinlich nicht zufrieden war und deutlich gesagt hat, sie kommt „nie wieder“. Wir haben alle Rezepte abgegeben. Jetzt will ich sie nicht mehr zurück.“
Angestellte: „Oh. Wir sagen es ihr.“



Erster Patient des Tages: „Es ist etwas auf der Seite für (Müller/Meyer/Schneider – jedenfalls sehr generischer Name)!“
Pharmama: (bevor ich das Bestellregal durchsuche und die Warenkisten, die gerade erst gekommen sind): „Ok, haben sie vielleicht einen Abholzettel?“
Patient: „Nein, aber …“ (sucht im Smartphone) … liest, stockt … „Oh“ „Ich glaube, ich muss in eine andere Apotheke.“
Da hätte ich lange suchen können.



Letzte Patientin des Tages (nach 19 Uhr am Telefon) anklagend: „Wieso wurde die Windelcreme X nicht von der Krankenkasse übernommen?“
Pharmama (schaut im Computer): „Die X wird nur von der Zusatzversicherung übernommen. Hat das Kind eine?“
Patientin: „Das weiss ich nicht, aber weshalb wurde ich nicht beim Bezug drauf hingewiesen?“
Pharmama: „Lassen sie mich mal nachschauen. Wie ist das Geburtsdatum des Kindes?“
Patientin: „Oh, das war nicht bei ihnen. Ich hab das von einer anderen Apotheke, die hat aber jetzt schon zu und ich habe gesehen, sie haben noch geöffnet.“
Pharmama: „Dann würde ich sagen, dass sie ihre Fragen der Apotheke stellen, bei der das auch bezogen wurde. Gleich ab morgen früh.“

Je älter ich werde, desto weniger Geduld habe ich für sowas. Ich bleibe freundlich, aber ich werde schon deutlicher in meinen Aussagen. Und wenn jemand damit droht in die andere ApothekeTM zu gehen – dann sage ich: „Das dürfen sie gerne.“

Ich bin sicher, das gibt es auch in anderen Sparten (vielleicht mit weniger gesetzlichen Vorschriften). Kennt ihr sowas bei euch auch?

Original vs. Generikum oder Arzt vs. Apotheke (und Patient)

Vorausschickend: Ich habe nichts gegen Generika und empfehle sie wo möglich auch aktiv. Aber: es gibt Situationen, wo Generika nicht angebracht sind … aus medizinischen Gründen – oder manchmal auch bei wirklich älteren Leuten, die mit einem Wechsel nicht mehr zurechtkommen. Beispiel? Hier:

Im Moment haben wir einen Arzt, der versucht Machtspielchen zu spielen, was eher nervig ist als wirklich beeinträchtigend.
Der Arzt hat einen Patienten, der auch zu uns kommt. Selbiger Patient ist schon älter und langsamer und bekommt seit Jahren dieselben Medikamente – darunter auch Plavix.
Seit das Generikum herausgekommen ist, habe ich ihn darauf hingewiesen; mehrmals– aber er will nicht wechseln. Offenbar hat es auch der Arzt schon versucht – und im Januar hat er es ihm auch so aufs Rezept aufgeschrieben: „Clopidogrel“.

Ich habe dem Patienten damals die Packung Clopidogrel gegeben und ihm, als er fragte, was das neues sei, erklärt: „Das ist das Generikum vom Plavix, das sie schon haben – nichts neues. Es sieht nur etwas anders aus.“

Was soll ich sagen? Er weigerte sich, das zu nehmen: „Lieber zahle ich die 40% Selbstbehalt, das ist mir egal. Das andere nehme ich nicht! Ich bin die Plavix gewohnt – und nur die will ich!“

Alles beteuern, dass es dasselbe sei, nutzte nix.

Nun haben wir die Situation, dass er entweder die Original-Plavix nimmt – oder die Tabletten gar nicht einnimmt.

Ich habe ihm dann seine Plavix gegeben.

Nun kam er Anfang April wieder, als der Arzt gerade in den Ferien war und wir haben ihm für seine benötigten Dauer-Medikamente einen Vorbezug gemacht. Ja, auch für die Plavix.

Und was schreibt der Arzt auf den Vorbezug, den wir ihm gefaxt haben?
„Diesen Vorbezug unterschreibe ich nicht! Ich habe ihnen schon im Januar gesagt, er soll die Clopidogrel bekommen! Offenbar sind sie nicht in der Lage ihm das richtig abzugeben!“

In einem anderen Land wäre ich jetzt angeschmissen und trüge einen finanziellen Schaden. Aber hier und jetzt  beeindruckt mich das mässig. Das Gesetz erlaubt mir in der Schweiz nämlich in begründeten Ausnahmefällen eine Packung von maximal der gleichen Grösse, wie schon auf Rezept einmal zu wiederholen. Es ist ja nicht so, als wären die Medikamente hier nicht angebracht, also gibt das auch keine Probleme mit der Krankenkasse.

Ich freue mich schon auf das nächste Rezept für den Kunden mit Clopidogrel drauf (Nicht.). Ich habe Anweisung gegeben an meine Kolleginnen, in dem Fall sofort den Arzt anzurufen und den Kunden das gleich selbst mit ihm ausdiskutieren zu lassen.

Update Juli: auf dem neuen Rezept steht wieder Plavix.

:-P – lieber Arzt … musste das sein?

Kosten-Gatekeeper für die Krankenkasse?

Retaxationen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rabattverträge auch nicht, also dass die Krankenkasse geheime Verträge mit Pharmafirmen machen und die Apotheken danach die Medikamente dieser Firmen abgeben müssen – und wenn sie sich nicht daran halten, wird der ganze Medikamentenpreis nicht erstattet.
Wobei …. irgendwie gibt es das bei uns inzwischen doch. Nur nicht ganz so öffentlich. Und wir haben hier nicht das Problem, dass die Apotheke dann nicht bezahlt wird für die Abgabe, aber der Patient wird zur Kasse gebeten. Das macht uns zum indirekten Überbringer schlechter Nachrichten und teils zum Gatekeeper der Krankenkassen. Wir versuchen deshalb die Patienten frühzeitig darauf aufmerksam zu machen.

Beispiel dazu:

Der Patient (ein Stammkunde) bringt ein Dauer-Rezept für ein neues Medikament. Yuflyma Spritzen.

Wir müssen das Medikament bestellen. Ich kenne es noch nicht, sehe nur, dass es ein Kühlprodukt und sehr teuer ist (um die 400 Franken pro Spritze), deshalb schaue ich rasch rein. Wirkstoff Adalimumab, ein Biosimilar, monoklonale Antikörper als Immunmodulator gegen Beschwerden wie Psoriasis, rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn etc. Unter Limitationen steht: braucht eine Kostengutsprache. Ansonsten übernimmt die Krankenkasse das nicht.

Also frage ich die Patientin, ob sie eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat.
Patientin: „Mein Arzt hat es mir mündlich bestätigt, dass es eine Kostengutsprache gibt.“
„Oh – aus Erfahrung – und damit es später keine üblen Überraschungen gibt: lassen sie sich die schriftlich geben und bringen sie sie doch vorbei. Im schlimmsten Fall müssen sie das Medikament sonst selber bezahlen.“
„Der Arzt hat sich schon sehr sicher angehört, aber … ja, ich schaue. Bitte bestellen sie es trotzdem.“

Das Medikament wird am nächsten Morgen geliefert.
Im Maileingang sehe ich dass die Patientin die Kostengutsprache beim Arzt angefordert hat, uns ins CC genommen und gebeten hat, sie auch gleich an uns zu senden. Gut.
Direkt dahinter: Mail der Arztpraxis mit der Kostengutsprache im Anhang. Schön! Nicht so schön: als ich sie öffne, lese ich: „Wir haben den Antrag erhalten und bestätigen die Kostenübernahme. Aber da das Medikament off-label angewendet wird, und wir einen Vertrag mit dem Hersteller haben, wird nur das Medikament Imraldi vergütet.“

Imraldi, nicht Yuflyma. Gleicher Wirkstoff, etwa gleicher Preis von 400 Franken, aber andere Firma.
Ich telefoniere mit der Arztpraxis. Die glauben das erst erst gar nicht, da sie im Normalfall mit dem Medikament der anderen Firma arbeiten – aber so steht es da.

Zum Glück finde ich noch Verwendung für das Yuflyma – zurücksenden geht nämlich nicht, da es ein Kühlprodukt ist.

Die Patientin bekommt also das Imraldi. Mit Erklärung. Ich glaube trotzdem, sie weiss nicht, was wir da grad verhindert haben. Bei einem Medikament, das man alle 2 Wochen spritzen muss, also pro Monat 800 plus Franken kostet …. bis das bei der Krankenkasse auffällt, was abgegeben wurde und dass das nicht der Kostengutsprache entspricht, sind etwa 3 Monate vergangen. (Dauer Schein bis zur Abrechnung: 1 Monat, plus etwa 2 Wochen, bis das von der Abrechnungsstelle an die Krankenkasse versendet wird, noch etwa 1 Monat bis die das anschauen wegen der Rückvergütung / Bezahlung der Apotheke). Das gäbe eine Rechnung in Höhe von mehreren Tausend Franken an die Patientin.

Und das wäre nicht wegen einem Fehler der Apotheke.
Ich bezweifle, dass der Arzt dafür zur Verantwortung gezogen werden würde.

Ein extremer Fall – aber inzwischen haben wir häufiger mit Ähnlichem zu tun. Und die Leute werden definitiv Preissensitiver, respektive schauen, wo das Geld hingeht. Und bei Rückweisungen der Krankenkasse, oder Rechnungen der Abrechnungsstelle der Apotheke wird bei uns reklamiert. Immerhin haben wir das abgegeben. Und vielleicht das nicht gemerkt, oder nichts gesagt. „Wenn sie was gesagt hätten, hätte ich das nicht genommen.“ Das ist der Grund, weshalb wir inzwischen gut schauen und viel kommentieren.

Beispiele:
Der Spezialverband hat eine MiGeL-Limitation. Die Krankenkasse bezahlt aus der Grundversicherung nur einen Maximalbertrag. Der liegt leider unterhalb des Verkaufspreises. Wenn der Patient eine Zusatzversicherung hat, übernimmt die (hoffentlich / vielleicht) den Rest. Keine Zusatzversicherung bedeutet: der Patient muss in der Apotheke bezahlen. Mit Zusatzversicherung, versuchen wir es da. Doof, wenn aber auch die das nicht übernimmt.

Das Vitamin D Präparat hat laut SL neuerdings eine Limitation auf die Indikation. Sie wird nur noch bei nachgewiesenem Vitamin D Mangel übernommen. Das Rezept des Arztes reicht offenbar nicht mehr als Nachweis – und dass bisher bezahlt wurde, bedeutet nicht, dass es dieses Jahr / weiterhin übernommen wird. Ich sehe in der Apotheke nicht, ob der Arzt getestet hat. Ich weiss nicht, ob ein Mangel vorhanden ist. Aber offenbar soll ich (laut Patientin, die eine Rückweisung bekommen hat) die Leute darauf hinweisen. Bei einem Produkt von nicht mal 5 Frankenk. Bei jeder Abgabe. Pro Tag gehen bei uns mindestens 10 Packungen über die Theke.

Die Stützstrümpfe wurden von der Ärztin zu früh verschrieben. Laut MiGeL zahlt die Krankenkasse 2 Paar Stützstrümpfe im Jahr. Das Problem ist, dass das Jahr definiert wird als „365 Tage nach Abgabe des ersten Paares“. Ein Bezug im Februar 25, der nächste im September 25 und dann im Januar 26 ist zu früh und es gibt eine Rechnung an den Patienten. Wusste die Ärztin nicht. Ich hab das lernen müssen – und weise darauf hin, aber … das machen / können nicht alle.

In dem Zusammenhang auch ein wichtiger HInweis an die Patienten … vor allem die mit Kostengutsprachen für Sachen wie Mounjaro oder Wegovy (die „Abnehmspritzen“): Die Kostengutsprache ist an die Krankenkasse, die sie ausstellt gebunden. Wenn sie die Krankenkasse wechseln – dann zählt die nicht mehr und sie brauchen eine neue! Das unabhängig davon, wenn auf der alten stand: „gültig bis…“

Ich mache meine Arbeit (immer noch) sehr gerne. Aber dass ich für die Krankenkassen immer mehr der „Kosten-Gatekeeper“ sein soll, nervt.

Dienstleistungen in den Schweizer Apotheken

In der Schweiz sind Apotheken Detailhändler mit dem Auftrag, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen. Sie bekommen keine Gelder vom Staat. Die Arbeit wird über Pauschalen (im LOA Vertrag mit den Krankenkassen) und Dienstleistungen finanziert, nur ein sehr geringer Teil über die Medikamentenmargen. Das ist gut, denn die Margen der Medikamente sinken seit Jahren, weil auch die Medikamentenpreise sinken. Das sind die von der Kasse bezahlten Medikamente, bei denen das BAG die Maximalpreise bestimmt. Nicht die freiverkäuflichen Sachen.

Von den LOA Pauschalen habe ich im letzten Artikel geschrieben. Hier nun etwas über die Dienstleistungen. Die Apotheken in der Schweiz erbringen eine Vielzahl von Dienstleistungen (DL): niederschwellige Gesundheitsangebote, die Arztpraxen und Notfallstationen entlasten. Sie werden vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) gesetzlich unterstützt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen (wie der Besuch von Kursen, Beratungsraum, Analysegeräte und kantonale Bewilligungen). Sie sind personal-, zeit- und kostenintensiv – und werden auch heute noch meist nicht von den Krankenkassen rückvergütet. Nicht jede Apotheke bietet deshalb jede Dienstleistung (DL) an. Teilweise ist eine Terminvereinbarung nötig, viele Dienstleistungen können aber gerade beim Besuch in Anspruch genommen werden.

Die kostenlose Triage bieten alle Apotheken: Was kann man selbst behandeln, was ist mit Konsultation in der Apotheke möglich, was gehört zum Arzt, was ist ein Notfall?

Die Konsultation in der Apotheke teilt sich auf in:
DL Dokumentation CHF 7 (für Abgabe Liste B minus (B-) Medikamente wie Mometason NS, Domperidon)
DL Dokumentation und Abklärung CHF 12 (für Abgabe Liste Bplus (B+) Medikamente wie Sildenafil, Triptane, Ibuprofen 600)
DL Triage CHF 30 (im Beratungsraum: Themen wie Bindehautentzündung, Rachenentzündung, Schmerzen, Zeckenstich, Ohrenschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündung, Asthma, Migräne, Allergien, Hämorrhoiden, Verstopfungen, Hauterkrankungen, erektile Dysfunktion

Messungen
Blutdruck messen CHF 5
Blutzucker messen CHF 18
Langzeit-Blutzucker Hb1Ac messen CHF 39
Cholesterinprofil / Blutfettwerte CHF 39
CRP messen (Entzündungswert) CHF39
Fiebermessung CHF 5
Gewichtsmessung CHF 5
Körperfettmessung CHF 5
Strep A Test CHF 15
Urinstatus (bei Harninfekt) CHF 10
Blutentnahme (kapillär und venös) für Labor
Cardiocheck CHF 69 (diverse Messungen plus Besprechung der Resultate)
Lungenfunktionscheck (Peakflowmeter) CHF 18
Allergiecheck CHF 69 (Bluttest Ak auf häufige Allergene und Besprechung)

Diverses Prophylaxe und Anwendung
Notfallkontrazeption / Pille danach Beratung und Abgabe (Pille separat) CHF 25

Wundversorgung nach Zeitaufwand CHF 10 bis CHF 30 (Material teils separat)
Zeckenentfernung CHF 10

Impfen CHF 25 (Impfstoff separat) – wird leider immer noch nicht von der Krankenkasse übernommen, da nur die Kosten von ärztlich durchgeführten Impfungen und Impfberatungen gemäss Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung übernommen werden. Das sollte nächstes Jahr hoffentlich ändern. Kantonal gibt es unterschiedliche Vorschriften, was geimpft werden darf in der Apotheke.
Impf- und Reiseberatung CHF 25
Impfdossier (Neuerfassung, Validierung und Beratung) CHF 39
Injektion durch die Apothekerin CHF 15

Ohr-Check / Otoskopie CHF 25
Ohrspülungen CHF 59 / CHF 79

Polymedikationscheck CHF 49

Hauslieferservice (nur bestehende Patienten) kostenlos bis Pauschale.

Stütz- und Kompressionsstrümpfe anmessen und bestellen (Kompressionsstrümpfe werden nur von der Krankenkasse übernommen, wenn durch Fachpersonal angemessen.)

Vermietung (Krücken, Inhalationsgeräte, Milchpumpen, Babywagen, Lichttherapielampen)

Rauchstopp-beratung

Darmkrebsvorsorge (wo nicht der Kanton das übernommen hat)

Covid Tests, Antikörpertest

Arzt per Telemedizin konsultieren

Taping

Augeninnendruckmessung

Die genannten Preise sind Preisbeispiele (Stand Mai 26) und nicht in allen Apotheken identisch.

Wie erwähnt, sind die Dienstleistungen aktuell meist Selbstzahler-Leistungen der Patienten, obwohl sie eine Erleichterung für das Gesundheitssystem darstellen.. Es gibt allerdings schon Krankenkassen, die das Potential erkannt haben und mit den Apotheken zusammenarbeiten. Vor allem die Swica. Swica-Versicherte profitieren von Vorteilen. Beim Netcare-Modell verpflichten sich Patienten (analog zum Hausarzt-Modell) zuerst das Problem in der Apotheker anschauen zu lassen. Bei der Triage entscheiden dann die Apotheker*innen, ob es einen Arztbesuch braucht. Wird die Konsultation in der Apotheke nötig, so bezahlt die Krankenkasse diese – die abgegebenen Medikamente (auch Liste B) bezahlt der Patient noch selber.

Was bezahlt die Arbeit der Apotheke?

Die Apotheke hat im Gesundheitssystem die Aufgabe, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen, zu gesundheitlichen Themen zu beraten und Dientsleistungen dazu zu bringen. In der Schweiz gibt es keinen offiziellen Versorgungsauftrag – Apotheken sind Detailhändler und eigenständige Geschäfte mit Veträgen zu anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen – vor allem Krankenkassen, damit Leistungen direkt abgerechnet werden können. Zu diesem Zweck arbeiten in der Apotheke praktisch ausschliesslich nur Fachpersonal, Apotheker*innen mit universitärer langjähriger Ausbildung, Pharmaassistent*innen und Fachmann/frau Apotheke mit Lehre.

Wie wird die Arbeit der Apotheke bezahlt? Kurz: Mit Pauschalen, über Dienstleistungen und (ein kleiner Teil) über die Marge der Medikamente und Produkte. Es ist ein wirklich kleiner Teil mit der Marge – man hat schon früh erkannt, dass die Preise der Medikamente sinken müssen, unsere Arbeit zunehmen wird. Man hat also das alte System umgestellt und vor jetzt 25 Jahren die LOA eingeführt – die Leistungsorientierte Abgabe. Dadurch fällt der finanzielle Anreiz weg, teurere oder mehr Medikamente als nötig abzugeben. Stattdessen werden Leistungen wie Beratung, Besorgung, Lagerhaltung etc. vergütet mittels Pauschalen. Die Einführung war 2001 – und … ja, Diskussionen seit dem.

Darunter so (inzwischen) Klassiker wie „Aber ich brauche keine Beratung“, und „Apothekenpreise“. Was die Leute nicht sehen: die LOA (inzwischen in der 6. Variante) hat dem Gesundheitswesen Milliarden eingespart. Jede Änderung hatte zur Voraussetzung „mindestens Kostenneutralität“ )also: muss günstiger werden). Daneben stiegen über die Jahre nicht nur die Menge der Arbeit, sondern auch alles drum rum: gesetzliche Vorgaben, Dokumentation, Limitationen durch die Krankenkassen und Nebenkosten wie Miete, Strom, Hard- und Softwarepreise, Einkaufspreise … Das einzige was immer runter geht, sind die Preise der (meisten) kassenpflichtigen Medikamente (Stichwort auch Generika und BAG schreibt die Preise dafür vor – mit Auslandsvergleich).
Übrigens: Der Anteil der Gesundheitskosten, der direkt dem Apothekenbereich (inklusive Dienstleistungen) zugeschrieben wird, liegt bei etwa 7 %. Die Gesamtkosten für Medikamente machen (laut Daten von 2021) etwa 10 % (ca. 9,1 Mrd. CHF) der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Aber die Apotheke ist halt der Ort (neben dem Hausarzt) wo die breite Öffentlichkeit am meisten Kontakt hat mit dem Gesundheitssystem … und (trotz aller Kompliziertheit) am ehsten die Preise sieht.

Die aktuelle LOA VI definiert eine Menge unserer Arbeit in neuen Pauschalen, genauer aufgesplittet als zuvor, nach Aufwand. Medikamente mit höherer Kategorie (A) brauchen mehr Überwachung / Beratung, Erstbezüge machen mehr Arbeit als wiederholte Bezüge. Die Patienten werden davon kaum was merken (Kostenneutralität zum Vorgängersystem).

Übersicht der LOA VI Pauschalen:

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/neu CHF 5.23 (= TP 3.63)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL, der Abgabekategorie A oder eines Medikamentes mit gültiger Kostengutsprache.
Neu bedeutet Erstabgabe oder letzte Abgabe vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC 5-Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/bestehend CHF 4.28 (= TP 2.97)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/neu CHF 4.08 (= TP 2.83)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL der Abgabekategorie B, bzw. 1x/Rezeptzeile, wenn: Erstabgabe oder letzter Bezug vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC-5 Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/bestehend CHF 2.07 (= TP 1.44)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Patient CHF 3.96 (=TP 2.75)
1x pro Bezug, jedoch maximal 1x pro Patient, Tag und verordnendem Arzt.

Neuerfassung und Aktualisierung Patientendaten CHF 1.14 (TP=0.79)
1x pro Bezug mindestens eines LOA-Pflichtigen Medikamentes, wenn a) der Patient zum ersten Mal in der Apotheke ein Rezept einlöst (Neuerfassung) oder b) der Patient seit 366 Tagen oder mehr kein LOA-pflichtiges Medikament mehr in der betreffenden Apotheke bezogen hat (Aktualisierung)

Anwendungserklärung CHF 3.89 (TP=2.70)
Einmal im Leben des Patienten, wenn das Rezept Medikamente zum Spritzen, zum Inhalieren oder zum Auftragen gemäss Art 10 Abs 2 Anhang A Tarifstruktur LOA V enthält UND der Patient die entsprechende Anwendungserklärung gemäss eigenen Angaben noch nie erhalten hat.

Substitution 40% der Kosteneinsparung zwischen Original und Generikum: Maximal CHF 41.04
(Einmal im Leben des Patienten für ein bestimmtes Medikament, wenn der verordnende Arzt ein Original oder Referenzpräparat verordnet hat. Die zuerst abgegebene Kleinpackung einer Dauertherapie zählt dabei nicht: erst die erste abgegebene Grosspackung.)

Wochen-Dosiersystem (3-5 Medikamente) CHF 9.45 (TP 6.56)
(1x alle 7 Tage bei Verordnung eines Wochen-Dosiersystems mit 3-5 unterschiedlichen Medikamenten. Der Sicherheits-Check Patient darf alle 7 Tage verrechnet werden.)

Wochen-Dosiersystem (6-8 Medikamente) CHF 15.75 (TP 10.94)

Wochen-Dosiersystem (9 und mehr Medikamente) CHF 21.90 (TP 15.21)

Maschinelle Verblisterung CHF 1.51 (TP 1.05)
(1x pro Bezug bei Verordnung von mindestens 3 unterschiedlichen Medikamenten gleichzeitig als Einzeldarreichungsform. Die Abrechnung erfolgt anhand der abgegebenen Anzahl „Blistertage“. Der Sicherheits-Check Patient darf zusätzlich alle 7 Tage verrechnet werden. Die Sicherheits-Checks Medikament dürfen anhand der Abgabekategorie einmal alle 90 Tage verrechnet werden.)

Einnahmekontrolle CHF 10.80 (TP 7.50)
(Einmal pro Bezug, bis mehrmals pro Tag und verordnendem Arzt unabhängig der Anzahl der Medikamente zur Einnahme. Der Sicherheitscheck Patient darf zusätzlich 1x alle 7 Tage verrechnet werden.)

Notfalldienst CHF 17.28 (TP 12.00)
(1x pro Bezug im Notfall ausserhalb der regulären Öffnungszeiten der notfalldienstleistenden Apotheke und ausserhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten des Detailhandels.)

Für Institutionspatienten (in Heimen) gibt es unterschiedliche Sicherheits-Checks Institutionspatient und Maschinelle Verblisterung Institutionspatient. Für Methadon Abgabe gibt es ebenfalls Pauschalen.

Glossar: SL= Spezialitätenliste, ATC-Code: Liste der Wirkstoffe, CHF= Franken, TP= Taxpunkt, LOA= leistungsorientierte Abgabe. Gilt nur für Medikamente der SL, die in der Abgabe-Kategorie A oder B sind, nicht für freiverkäufliche Medikamente, Wochen-Dosiersystem: durch die Apotheke für einen einzelnen Patienten wochenweise gerüstete Medikamente,

Wir durften die Liste in der Apotheke gut sichtbar aufstellen …. nicht, dass ich glaube, dass jemand sich da wirklich durchliest, während er oder sie wartet. Aber sie ist da. Infoblätter vom Apothekerverband liegen seit Anfang Jahr aus, bisher ohne Reaktion von den Patienten und Kunden. Aber ich bin sicher, die kommen noch. Spätestens wenn die ersten Krankenkassen-abrechnungen genaustens auseinander genommen werden. Denn die Leute sind Preissensitiver geworden. Logo – steigen doch fast überall die Preise.

Ich kann die Pauschalen (so) erklären. Für die Abrechnung mit der Kasse bin ich froh, dass es Computerprogramme gibt.